Bike-Leasing
Du kannst jedes unserer Räder als „Dienstrad“ bestellen. Beim Fahrradleasing können alle Radtypen, also Mountainbikes, Trekkingräder, ATB sowie Pedelecs und E-Bikes geleast werden.
- Laufzeit: In der Regel 36 Monate (selten 48 Monate möglich)
- Restwert: Je nach Leasingfirma ca. 10–40%*
- Versicherung: Pflichtversicherung bei allen Leasingfirmen gegen Diebstahl, Vandalismus, etc.
- Optional mit „Vollkaskoversicherung“ oder „Wartung & Verschleiß“
Für Arbeitnehmer:
Dein Arbeitgeber muss das Fahrrad-Leasing anbieten, damit du ein Rad leasen kannst. Die Leasingrate wird mit deinem monatlichen Gehalt verrechnet (Gehaltsumwandlung) und 0,5% des Bruttolistenpreises muss monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Einige Arbeitgeber übernehmen die Versicherungskosten oder bezuschussen das Dienstrad, das macht das Leasing für dich günstiger und noch interessanter.
Die 0,5% Regelung entfällt vollständig, wenn das Dienstrad zusätzlich vom Arbeitgeber bezahlt wird, also nicht mit dem Gehalt verrechnet wird (Gehaltsplus).
Für Selbstständige:
In der Regel muss die Selbstständigkeit seit mind. 3 Jahren bestehen und der Selbstständige muss über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Bitte melden Sie sich hierzu bei einer der Leasingfirmen an.
Leasingraten und Versicherung sind Betriebsausgaben. Die Privatnutzung ist keine Entnahme mehr, ist daher steuerfrei und unterliegt auch nicht der Umsatzsteuer. In der Einkommensteuererklärung kann pro Arbeitstag eine Entfernungspauschale von 0,30 €/km geltend gemacht werden, ohne Fahrtenbuch.
+ Vorteile
kein Kauf nötig
Geringere Sozialabgaben
keine persönliche Bonitätsprüfung
Versicherung inklusive
- Nachteile
Rad kann während der Leasingdauer nicht beliebig umgebaut / umgerüstet werden
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze geringere Sozialabgaben, also auch geringerer zukünftiger Rentenanspruch
Kaufpreis nach Ablauf der Leasingdauer wird erst am Ende festgelegt*
Leasing Partner:
Bikeleasing-Service: https://www.bikeleasing-service.de/
Businessbike: https://businessbike.de/
Jobrad: https://www.jobrad.org/
Eurorad: https://www.eurorad.de/
…
Weitere Leasingfirmen nach Absprache möglich.
* Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass die Übereignung (Kauf nach Ablauf der Leasingdauer) des bisher geleasten Rads lohnsteuerliche Auswirkungen mit sich bringt:
„Erwirbt der Arbeitnehmer nach Beendigung der Vertragslaufzeit das von ihm bis dahin genutzte (Elektro-)Fahrrad von dem Dritten zu einem geringeren Preis als dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort i. S. des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG für ein solches (Elektro-)Fahrrad, ist der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern. Zur Ermittlung dieses geldwerten Vorteils ist grundsätzlich eine Einzelbewertung vorzunehmen. Es ist nicht zu beanstanden, den üblichen Endpreis i. S. des § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG eines (Elektro-)Fahrrads, das dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses nach 36 Monaten Nutzungsdauer übereignet wird, aus Vereinfachungsgründen mit 40 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des (Elektro-)Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer zu bewerten. Ein niedrigerer Wert kann nachgewiesen werden.“ Quelle: BMF-Schreiben vom 17.11.2017
Der tatsächliche Wert des gebrauchten Rads muss im Einzelfall, falls dieser unter den pauschalen 40% liegt, nachgewiesen werden. Sonst muss der Differenzbetrag versteuert werden. (Einige Leasingfirmen tragen aktuell die Kosten der Versteuerung.)
Keine Gewähr für die Richtigkeit der steuerlichen Angaben.
Stand: 18.10.2019 - Änderungen und Irrtümer vorbehalten